Anfragen

Anfrage Schulmedizinische Untersuchungen

Spielkoffer Kinderarzt

Gerne dokumentieren wir die in Zusammenarbeit mit Pirat Oliver Ding entstandene Anfrage, die die Ratsgruppe Die Linke an die Stadtverwaltung Leverkusen gestellt hat.

Anfrage

In normalen Jahren werden Kinder, die schulpflichtig werden, vor ihrer Einschulung vom Kinder- und jugendmedizinischen Dienst einer Schuleingangsuntersuchung unterzogen. Dies wird vom Stadtelternrat Leverkusen beschrieben und dargestellt. Bei dieser Untersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes auch unter Zuhilfenahme des Untersuchungshefts und der Impfstatus anhand des Impfausweises überprüft und nach weiteren Tests die Schulfähigkeit oder Unfähigkeit festgestellt.

2020 wurden aufgrund der Pandemie keine oder so gut wie keine Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt. Für das Jahr 2021 dürfte man wohl ähnlich verfahren. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es – je nach Abstand zum Einschulungstermin – möglich ist, dass bei der U9-Untersuchung noch keine Auffrischimpfung durchgeführt wurde, was bei einer Schuleingangsuntersuchung mit Sicherheit aufgefallen wäre. Die nächste Vorsorgeuntersuchung ist die U10 im Alter zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr. Ohne eine Schuleingangsuntersuchung entsteht nun möglicherweise eine pandemiebedingte nicht festgestellte Impflücke.

Daher bitten wir darum uns folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Schuleingangsuntersuchungen wurden in den Jahren 2020 und bisher 2021 durchgeführt? Wie groß ist der jeweilige Anteil bezogen auf die Gesamtzahl der Vorschulkinder in Leverkusen?
  2. Inwieweit ist es  dem kinder- und jugendärztliche Dienst möglich sicherstellen, dass der Impfstatus bei der Einschulung den gesetzlichen Anforderungen/Empfehlungen entspricht, wobei besonders der Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Masern-Schutzimpfung sowie die im Laufe des 6. Lebensjahres – laut STIKO – fälligen Auffrischungsimpfungen für Tetanus, Keuchhusten und Diphtherie zu kontrollieren sind?
  3. Gibt es Überlegungen, dass die Eltern über die in Punkt 2. genannten Impfungen informiert werden, wenn keine Schuleingangsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst stattfindet?
  4. Haben Mitarbeitende des Kinder- und Jugendmedizinischen Dienstes Aufgaben im Zusammenhang mit der Pandemie übernommen?
  5. Welche Kapazitäten kann der der Kinder- und Jugendmedizinische Dienst noch ausweisen, um Schuleingangsuntersuchungen anzubieten?
  6. Wie gedenkt man seitens der Verwaltung sicherzustellen, dass der Kinder- und Jugendmedizinische Dienst spätestens für das Schuljahr 2022/2023 wieder flächendeckend Schuleingangsuntersuchungen durchführen wird, die nicht nur den Impfstatus feststellen, sondern auch besonders wichtig sind, um den Entwicklungsstand in Bezug auf die Schulreife des Kindes einschätzen und beurteilen zu können?

Mit freundlichen Grüßen

Ratsfrau Gisela Kronenberg

Ratsherr Keneth Dietrich
DIE LINKE

Stellungnahme

Gerne dokumentieren wir die Antwort des Medizinischen Dienstes in der z.d.A. Rat Nr. 8 vom 12. August 2021:

Zu 1.:
Für das Jahr 2020 waren 1571 Schuleingangsuntersuchungen geplant, mehr als ¾ der geplanten Untersuchungen konnten durchgeführt werden. Aktuell wurden die Schuleingangsuntersuchungen wiederaufgenommen, um in den nächstens zwei Monaten die Untersuchungen zu komplettieren. Für das Jahr 2021 sind 1622 Schuleingangsuntersuchungen geplant. Bis zum 11.06.2021 wurden 20 Untersuchungen durchgeführt.

Die niedrigere Zahl der stattgefundenen Schuleingangsuntersuchungen resultiert aus der Einbindung des Teams der Kinder- und Jugendmedizin des Medizinischen Dienstes in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Aber auch hier werden die Untersuchungen wieder aufgenommen.

Zu 2. und 3.:
Eine Überprüfung der Impfpässe und erforderliche Auffrischungsimpfung erfolgt normaler Weise im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U9 bei den niedergelassenen Kinderärztinnen/Kinderärzten. Die Eltern erhalten unmittelbar Termine, oder werden gebeten, sich zeitnah in der Praxis zu melden, sobald die entsprechenden Impfungen fällig sind. In Anlehnung an die bestehenden Vorschriften des Masernschutzgesetzes ist die Überprüfung der Impfpässe in erster Linie als Aufgabe bei den jeweiligen Kindergärten oder den Schulen angegliedert. Die Gesundheitsbehörden sind hier vom Gesetzgeber lediglich als zweite Stelle in einer Beratungsfunktion für umstrittene Fallkonstellationen vorgesehen. In 2020 konnte diese Beratung teilweise angeboten werden.

Zu 4.:
Die Mitarbeiterinnen des Bereichs der Kinder-. und Jugendmedizin wurden umfassend in die Aufgabenbewältigung der COVID-19-Pandemie eingebunden.

Zu 5.:
Der Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ist aktiv damit beschäftigt, noch nicht durchgeführte Schuleingangsuntersuchungen, soweit möglich, nachzuholen. Die Einladungen hierzu erfolgen nach dem Kriterium der individuellen Priorisierung auf der Grundlage des Erlasses vom 03.06.2020. Eingeladen werden Kinder, bei denen eine Zurückstellung eventuell in Frage kommen würde, sowie Kinder bei denen Entwicklungsprobleme bzw. ein Förderbedarf bereits bekannt sind.

Eine Befragung seitens des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) Anfang 2021 bei den Kinder- und Jugendärztlichen Diensten in NRW zeigte, dass die Schuleingangsuntersuchungen erwartungsgemäß aufgrund der bestehenden Pandemielage deutlich reduziert werden mussten. Der vom LZG ausgesprochenen Priorisierungsempfehlung haben sich laut Umfrageergebnis fast alle Gesundheitsämter angeschlossen.

Zu 6.:
Ab September 2021 sind flächendeckende Schuleingangsuntersuchungen geplant. Wie unter Pkt. 5 bereits dargestellt, werden die Untersuchungen bei den Kindern mit schulischen Problemen nachträglich durchgeführt.

Medizinischer Dienst LEV